Nachweis der Schwimmfertigkeit

>12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung)

Vorlage des „Deutschen Jugendschwimmabzeichens“ in Gold oder der „Deutschen Rettungsschwimmpässe“ der DLRG ab Bronze

Die Gültigkeit des Nachweises der Schwimmfertigkeit für das Deutsche Sportabzeichen ist begrenzt auf fünf Jahre und bezieht sichauf das Ausstellungsjahr.

Das Jahr des letzten Schwimmnachweises ist auf der Prüfkarte vermerkt.

Der Nachweis vor 2013 kann rückwirkend fünf Jahre anerkannt werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung (z. B. Urkunde

oder Prüfkarte) vorgelegt wird.

Für das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche genügt ein einmaliger Nachweis. Auch dieser Nachweis kann rückwirkend

vorgelegt werden.

Prüfberechtigt sind Personen mit folgenden Voraussetzungen:

Prüferinnen und Prüfer mit Eintrag „Schwimmen“ im Prüferausweis

Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmmeisterinnen bzw. SchwimmmeisterAusbilderinnen bzw. Ausbilder, Prüferinnen bzw. Prüfer Schwimmen/Rettungsschwimmen der DLRG (A/P S/RS), sowie Lehrscheininhaber

DLRG, DRK und ASB im Auftrag und im Bereich ihrer Gliederung

Sportlehrerinnen bzw. Sportlehrer und Lehrerinnen bzw. Lehrer mit Schwimmlehrbefähigung Lehrerinnen bzw. Lehrer, die den Schwimmunterricht an Hochschulen erteilen Lehrerinnen bzw. Lehrer mit der Lehrberechtigung zur Erteilung von Schwimmunterricht und Lehrerinnen bzw. Lehrer, die mit der

Erteilung von Schwimmunterricht nach den entsprechenden Richtlinien der Länder beauftragt sind

<12 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung.

3.2 Nachweis der Schwimmfertigkeit

Der Nachweis der Schwimmfertigkeit ist notwendige Voraussetzung für den Erwerb des DSA. Für diesen Nachweis gibt es vier

Möglichkeiten

Ablegen einer Schwimmdisziplin aus den Disziplingruppen Ausdauer oder Schnelligkeit im Zuge der Sportabzeichen-Prüfung 15 Min. Dauerschwimmen (im offenen Gewässer möglich), wobei eine offensichtliche Fortbewegung im Wasser ersichtlich sein muss

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